
Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen

Auszüge aus dem Inhalt:
Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben
Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen. Die Umstellung von dem zweimal wöchentlichen PCR-Pooltestverfahren auf Antigen-Selbsttests geht mit einer Erhöhung der Testhäufigkeit einher. Ihre Bestellmengen bitte ich Sie entsprechend anzupassen bzw. zu erhöhen.
Mit Blick auf die besondere Vulnerabilität der Schülerschaft dieser Schulen ist es geboten und von den Laborkapazitäten her auch leistbar, bei dem eingeführten Lolli-Test-Verfahren zu bleiben.