Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen

Aus der Schulmail vom 18.03.2022….
1. Maskenpflicht in den Schulen Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor. Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage dürfen die Länder nur noch unter sehr engen Voraussetzungen und ausdrücklich nur unter Beteiligung und mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente durch Rechtsverordnung anordnen, dass in den Innenräumen von Schulen eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss. Eine solche Maskenpflicht hat sich dann jedoch auf einzelne Gebietskörperschaften (Kreise oder kreisfreie Städte) zu beschränken. Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht. Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.
2. Fortsetzung schulischer Testungen Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden. Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Testgeschehens haben auch die Kultusministerinnen und -minister der Länder schon am 10. März 2022 einvernehmlich festgehalten, in den kommenden Wochen einen vorausschauenden und behutsamen Weg zurück in die Normalität zu verfolgen, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge behalten wird. Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben. Mit der oben beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Pflicht zum Tragen einer Maske trägt die Landesregierung diesem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rechnung. Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

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Online-Elternforum für Grundschuleltern „Hilfe in Sicht! – Wieder mit Freude und Leichtigkeit lernen“

Die Landeselternschaft Grundschulen NRW lädt zum nächsten Online-Elternforum „Hilfe in Sicht! – Wieder mit Freude und Leichtigkeit lernen“ am 29.03.2022 von 18 Uhr – 20:00 Uhr (Check-in: 17:45 Uhr) ein. Themen des Elternforums: Wie geht es weiter nach 2 Jahren Corona? Was brauchen unsere Kinder jetzt? Wie können Eltern die bestehenden Fördermöglichkeiten im Programm „Ankommen … Weiterlesen

Erkrankung an COVID-19 kann als Schülerunfall gewertet werden

  …aus dem Text…   Übrigens: Auch Versicherte können einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit formlos anzeigen. Dies sollte dann geschehen, wenn sie Anlass haben anzunehmen, dass die Infektion bei der Arbeit geschehen ist (zum Beispiel bei einem engen Kontakt mit einer infizierten Person) und wenn der Arzt oder die Ärztin nicht nur eine Infektion mit … Weiterlesen

Elternsicht und Politik – geht das?

 

Die SSP-Rheine spricht mit den Fraktionen im Rat der Stadt Rheine. Wir berichteten über den Startschuss am 25.02.2022. Mittlerweile hatten wir in fünf von sieben Gesprächen einen sehr guten Austausch. Zwei Gespräche stehen noch aus. Damit werden wir mit allen im Rat vertretenen Fraktionen in einen Austausch kommen.

Wir stellen fest, dass alle Gespräche gern angenommen wurden und ein sehr offener, harmonischer Austausch erfolgt. Die durchweg freundliche und angenehme Gesprächsatmosphäre bietet die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit. Gemeinsam wollen wir die Schulsozialarbeit unterstützen und voranbringen, die Verkehrswegesicherheit verbessern, Baumaßnahmen an Schulen begleiten und die Digitalisierung voranbringen.

Also ja, Elternsicht und Politik geht! Sie ergänzen und bereichern sich gegenseitig.

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Virtueller Stammtisch

Regelmäßig treffen wir uns als Mitglieder der Stadtschulpflegschaft zu einem virtuellen Austausch, um über aktuelle Themen zu sprechen. Gestern war es wieder soweit.

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Startschuss für die Gespräche mit der Politik

Die Stadtschulpflegschaft Rheine hat u.a. die Themen Schulsozialarbeit, Verkehrswegesicherheit, Baumaßnahmen und Digitalisierung auf ihrer Agenda und wird diese in einzelnen Arbeitskreisen weiterverfolgen. Wie schon beim Thema der Luftfilter setzt die Stadtschulpflegschaft auf Transparenz. So wurde die Politik zu Gesprächen eingeladen, um sich über Interessen und Vorstellungen zu den Themen auszutauschen. Der Startschuss zu den Gesprächen … Weiterlesen

Änderung der Testverfahren in den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Schulmail vom 17.02.2022)

Auszüge aus dem Inhalt:

1. Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen

Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben

2. Änderung des Testverfahrens an Grundschulen

Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen. Die Umstellung von dem zweimal wöchentlichen PCR-Pooltestverfahren auf Antigen-Selbsttests geht mit einer Erhöhung der Testhäufigkeit einher. Ihre Bestellmengen bitte ich Sie entsprechend anzupassen bzw. zu erhöhen.

3. Testverfahren an Förderschulen

Mit Blick auf die besondere Vulnerabilität der Schülerschaft dieser Schulen ist es geboten und von den Laborkapazitäten her auch leistbar, bei dem eingeführten Lolli-Test-Verfahren zu bleiben.

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Podiumsdiskussion der LEK NRW am 23.02.2022

Die LEK NRW veranstaltetet eine gemeinsamen Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Harald Karutz von der MSH Hamburg, Prof. Dr. Menno Baumann, Dr. Jana Schröder u.a..

am 23. Februar 2022 um 19 Uhr.

GEHÖREN SCHULEN ZUR KRITISCHEN INFRASTRUKTUR?

Was braucht es für Chancengerechtigkeit in Krisenzeiten?

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Ergebnisse der LEK-Umfrage zur Sicht der Eltern in NRW auf die Corona-Maßnahmen an Schulen

PM: Eltern wollen mehrheitlich Präsenzunterricht – sorgen sich gleichzeitig wegen der Situation an den Schulen
LEK-Umfrage zur Sicht der Eltern in NRW auf die Corona-Maßnahmen an Schulen

In der vergangenen Woche hat die LEK NRW eine Umfrage unter Eltern zu den aktuellen Corona-Maßnahmen an Schulen durchgeführt.
Die Umfrage erfuhr insbesondere bei Grundschuleltern großen Zuspruch, auch über die Grenzen des Bundeslandes hinaus. Aus ganz NRW haben 39.526 Eltern teilgenommen. Die Antworten bezogen sich auf mindestens 49.190 Schülerinnen und Schüler, da die Eltern die Möglichkeit hatten, zwischen ihren Kindern an Grundschulen, an weiterführenden Schulen und an Förderschulen zu differenzieren.

LEK-UmfrageMitGrafiken-1

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