Ausbau der Schulsozialarbeit auf Kosten der Luftfilter in Klassenräumen

Wie erfreut war die SSP Rheine, als im letzen Schulausschuss seitens der Politik so viel Zustimmung zum Ausbau der Schulsozialarbeit auch an Grundschulen gab. Und wie entsetzt waren wir, als hier ein Antrag der CDU und FDP gestellt wurde, der ein Verzicht auf Filtertausch bzw. Verringerung der Reinigungsintervalle vorsieht, also faktisch die Nutzung der Luftfilter … Weiterlesen

Pressemitteilung der LEK: Bildungskrise mit Ankündigung – Wer wundert sich ernsthaft?

Aus der Pressemitteilung geht hervor, dass Eltern nicht überrascht sind angesichts des deutlichen Leistungsrückgangs in den Bereichen Zuhören, Lesen, Orthografie und Mathematik, die vor kurzem der IQB-Bildungstrend 2021 veröffentlichte, der im Auftrag der Kulturministerkonferenz die Kompetenzen der Kinder der vierten Klassen erfasst. Hier könnt ihr mehr erfahren: 1. PM der LEK https://lek-nrw.de/?p=1882 2. IQB Bildungstrend … Weiterlesen

Sicherer Verkehr vor Schulen

Wer kennt sie nicht die Situation morgens an den Rheinenser Schulen. Der Verkehr vor Schulen gleicht einem Kampf der Titanen nach dem besten Platz, um sein Kind einen möglichst kurzen Weg zur Schule zu ermöglichen. Dabei kommt es immer wieder zu Zuständen, die andere Schulkinder in Gefahr bringen. Es wird im Parkverbot, in einer Einfahrt, vor einer Einfahrt und dem Gehweg geparkt. Verkehrsregel scheinen morgens vor einer Schule nicht zu gelten.  Um diese Zustände an der Michaelschule zu beseitigen wurde an der Beethoven Straße eine Elternhaltestelle installiert.

Mareike Knue Elternvertreterin der Michaelschule freut sich über diese neue Möglichkeit und informierte alle Eltern in einem Infobrief darüber. Cornelia Baars, Sprecherin der Stadtschulpflegschaft hofft, dass auch an weiteren Schulen eine Elternhaltestelle eingerichtet wird und sich viele Eltern dazu bereit erklären, ihre Kinder an der Elternhaltestelle aussteigen zu lassen. Denn eins ist klar, so Cornelia Baars, die Einrichtung einer Elternhaltestelle führt nicht alleine dazu, die Verkehrssituation an den Schulen zu beruhigen. Eltern müssen hier umdenken und sich selbst motivieren, ihre Kinder nicht direkt vor der Schule herauszulassen.

Verordnung über die Einrichtung von Distanzunterricht

Verordnung über die Einrichtung von Distanzunterricht (Distanzunterrichtsverordnung – DistanzunterrichtsVO) – Stellungnahme der LEK NRW zum Änderungsentwurf https://lek-nrw.de/wp-content/uploads/2022/09/LEK-NRW_Stellungnahme-DistanzunterrichtsVO_2022-08-25.pdf

Schulbeginn während der Sommerwelle

Nordrhein-Westfalen startet als erstes Bundesland bereits am 10. August ins neue Schuljahr… https://www.news4teachers.de/2022/07/ende-der-sommerwelle-nicht-in-sicht-experten-erwarten-schwierigen-schuljahresbeginn-nrw-schulministerin-distanzunterricht-muss-moeglich-sein/?fbclid=IwAR16fN9NqVA9GaECFLHK4NLE_bq-Ngs6vG_ht4UxT4FzZMmIDyezeYjI4z0

LEK NRW: Weit weg von Lernmittelfreiheit – Was kostet Schule in NRW?

In Ihrer Umfrage fragt die LEK NRW die Familien, was Bildung in der Schule wirklich kostet. Sie wollen wissen, wie unterschiedlich Familien belastet sind und was „Lernmittelfreiheit“ heute tatsächlich bedeutet. Wir begrüßen diese Umfrage und bitten um rege Teilnahme. Aus der Pressemitteilung der LEK NRW: „In NRW ist der Besuch öffentlicher Schulen (eigentlich) kostenlos und … Weiterlesen

Radtour der Stadtschulpflegschaft in Rheine

Hier ein paar Impressionen Hier unserer Radtour entlang der Schulwege in Rheine. Nachdem wir morgens die Schulen links der Ems abgefahren sind, ging es nach einer Mittagspause auf dem Marktplatz, rechts der Ems weiter. Es war eine sehr interessante und auch lustige Fahrradrunde, auf welcher wir ganz verschiedene Eindrücke rund um die Schulen in Rheine … Weiterlesen

Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen

Aus der Schulmail vom 18.03.2022….
1. Maskenpflicht in den Schulen Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor. Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage dürfen die Länder nur noch unter sehr engen Voraussetzungen und ausdrücklich nur unter Beteiligung und mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente durch Rechtsverordnung anordnen, dass in den Innenräumen von Schulen eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss. Eine solche Maskenpflicht hat sich dann jedoch auf einzelne Gebietskörperschaften (Kreise oder kreisfreie Städte) zu beschränken. Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht. Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.
2. Fortsetzung schulischer Testungen Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden. Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Testgeschehens haben auch die Kultusministerinnen und -minister der Länder schon am 10. März 2022 einvernehmlich festgehalten, in den kommenden Wochen einen vorausschauenden und behutsamen Weg zurück in die Normalität zu verfolgen, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge behalten wird. Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben. Mit der oben beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Pflicht zum Tragen einer Maske trägt die Landesregierung diesem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rechnung. Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

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